Einverständniserklärung für Minderjährige 

Da es sich bei einem Corona-Schnelltest um einen medizinischen Eingriff handelt, brauchen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren für einen Test die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Jugendliche müssen daher zum Test eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitbringen. 

 

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit ihrer Eltern getestet werden. 

Wer muss für welchen Test wieviel bezahlen und für wen ist es kostenlos!

Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

 

Nachweise für kostenlose Bürgertest

  • Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern muss eine Bestätigung über die Einrichtung erfolgen oder eine Selbstauskunft ausfüllen
  • Wer sich freitesten will, legt den Positiven-Test (Zertifikat) vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten - zudem einen Nachweis für die selbe Wohnanschrift 
  • Pflegende Angehörige müssen z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus die Berechtigung für einen kostenlosen Test vorlegen

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

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